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Veranstaltung

Andreas Gabalier

Ein Hulapalu auf uns - Tour 2025

Andreas Georg Gabalier ist am 21. November 1984 in Friesach, Österreich geboren. Er ist das Kind von Huberta Gabalier und Wilhelm Gabalier. Schon sein Start ins Leben war äußerst turbulent, denn seine Mutter Huberta Gabalier brachte ihn bei einer Autofahrt auf der B317 zur Welt. Seine Kindheit und Jugend verbrachte Andreas in der Landeshauptstadt der Steiermark, Graz.

Andreas Gabalier - Hulapalu (Live)

Geboren wird Andreas Gabalier am 21. November 1984 in Friesach, einer Kleinstadt in Kärnten, als zweitältestes von vier Kindern. Das Show-Talent scheint der Familie mit den französischen Wurzeln im Blut zu liegen: Andreas Gabaliers Bruder Willi schlägt ebenfalls eine Bühnenkarriere ein und wird Profitänzer.

Bevor Andreas Gabalier seine sensationelle Karriere startete, entschied er sich vorerst für ein Studium der Rechtswissenschaften in Graz, dieses beendete er jedoch nie. Neben dem Studium tüftelte er stets an seiner Musik und textete und komponierte Songs. Per Zufall landete er dann im „ORF“-Landesstudio Steiermark und präsentierte zwei seiner Lieder. Danach kam alles Schlag auf Schlag und er begann erste, kleinere Konzerte zu spielen.

Im Mai 2009 durfte Andreas Gabalier an der nationalen Vorentscheidung zum Grand Prix der Volksmusik teil und landete auf dem zweiten Platz. Ebenfalls im Mai 2009 erschien sein Debütalbum „Da komm‘ ich her“, welches bis auf den vierten Platz der österreichischen Charts stieg und nach nur vier Wochen Gold für 10.000 verkaufte Tonträger erhielt. In seiner Heimat Österreich stieg Andreas Gabalier innerhalb kürzester Zeit zum heißesten Newcomer auf und konnte mit seinem Debüt über 250 Wochen in den Charts verweilen.

Deutschlandweite Bekanntheit erlangte Andreas Gabalier durch seinen Auftritt bei Carmen Nebel im April 2011. Obwohl sein Song "I sing a Liad für di" ursprünglich nicht für Deutschland vorgesehen war, schaffte er es nach Ausstrahlung der Show auf Platz 65 der deutschen Singlecharts. Daraufhin entschloss sich die Plattenfirma dazu, den Song auch in Deutschland zu lizenzieren. Im selben Jahr veröffentlichte er sein zweites Album "Herzwerk" und konnte damit große Erfolge feiern: Das Album hielt sich 82 Wochen lang in den Top 10 der österreichischen Charts – länger schaffte das bisher nur Helene Fischer mit ihrem Album "Farbenspiel".

Auch seine darauffolgenden Alben wurde in Österreich zu einem Verkaufshit: Mit seinen Alben "Herzwerk", "Volks-Rock’n’Roller" und "Home Sweet Home" war Andreas Gabalier insgesamt über 500 Wochen in den österreichischen Charts vertreten! Gabalier war der neue österreichische Superstar und konnte sich vor Auszeichnungen kaum noch retten.

Gemeinsam mit Sängern wie Sascha, Xavier Naidoo, Sarah Connor und Co. nahm Andreas Gabalier im Frühjahr 2014 an der VOX-Show "Sing meinen Song – Das Tauschkonzert" teil und wurde rasch zum Publikumsliebling. Aber nicht nur durch die Show erlangte er weiter große Bekanntheit: Im Mai 2015 veröffentlichte er seinen Song "Hulapalu" und verschaffte sich damit seinen finalen Durchbruch. Bei Volksfesten, der Wasen oder dem Oktoberfest ist dieser Song einfach ein Muss und der absolute Renner. Aber was steckt eigentlich hinter "Hulapalu"? In einem Interview verriet der Sänger, dass das Wort eigentlich eine Wortschöpfung einer Freundin von ihm sei. Er hätte die junge Frau nach Hause gebracht und sie hätte ihm gesagt: "So schnell geht es nicht mit dem Hulapalu, lieber Andi!".

In den letzten Jahren sieht man den Sänger immer häufiger in großen Stadien und die Stimmung ist ausnahmslos grandios! Im Sommer 2017 trat Andreas auf dem Hockenheimring auf, ein Areal auf dem normalerweise der Formel 1 Zirkus seine Runden dreht. Mehr als 80.000 Fans jubelten dem Superstar zu. Im Juni 2019 begeisterte Volks-Rock’n’Roller Andreas Gabalier seine Fans zum bereits vierten Mal im Münchner Olympiastadion. Sein knapp dreistündiges Konzert vor 72.000 Fans wurde von TV-Kameras begleitet und erschien auf DVD. Am 15. August 2020 sollte das große Fan-Festival auf dem Open Air-Gelände der Messe München stattfinden.

Volks-Rock'n'Roller Andreas Gabalier geht 2025 auf große "Ein Hulapalu auf uns" - Tour! Eintrittskarten Andreas Gabalier (Tickets) - hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

Tickets & Preise

Freitag, 31.10.2025

Kat. 1Sitzplatz123,90 €
Kat. 2Sitzplatz113,90 €
Kat. 3Sitzplatz103,90 €
Kat. 4Sitzplatz93,90 €
Kat. 9Stehplatz73,90 €

Wiener Stadthalle Halle D
1150 Wien, Roland-Rainer-Platz 1 / Eingang Märzpark

Andreas Gabalier - Ein Hulapalu auf uns - Tour 2025

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1. Geltungsbereich

Für sämtliche über das Online-Portal von Show & Ticket erteilten Aufträge zur Bestellung und Lieferung von Eintrittskarten für alle die darin genannten Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Show & Ticket(nachstehend auch "Veranstalter" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

Ein Vertrag zwischen Besteller und Veranstalter kommt erst mit Übermittlung einer Email- Auftragsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1 Der im Online-Ticketservice des Veranstalters angebotene Eintrittskartenpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.

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4. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers besteht nicht, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Eintrittskarten bzw. Tickets sind somit von der Rückgaben und Umtausch ausgeschlossen!


Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

5. Lieferung, Prüfung und Reklamationen

5.1 Die Lieferung der bestellten Eintrittskarten erfolgt nach Zahlungseingang auf Kosten und Risiko des Erwerbers per Post.

5.2 Der Zeitpunkt der Lieferung ist abhängig von dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs für die Bestellung.

5.3 Der Besteller hat die ihm gelieferten Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot und der Auftragsbestätigung zu vergleichen und eine eventuelle Falschlieferung unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Im Fall der unverzüglichen schriftlichen Anzeige erhält der Besteller kostenlos eine Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Eintrittskarten. Die Schriftform ist eingehalten, wenn der Besteller die Mitteilung an Show & Ticket, Schöne Aussicht 4a, 04509 Wiedemar per Post oder Telefon (+49 (0) 34602 21311) oder per E-Mail an info@shows-und-tickets.de sendet.

6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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