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Veranstaltung

Chris Tall

LAUGH STORIES 2025

Chris Tall ist einer der beliebtesten und lustigsten Comedians Deutschlands. Mit seinem frechem Humor nimmt er gnadenlos jeden auf die Schippe – einschließlich Mama, Papa und sich selbst.

Wandern ist genau mein Ding! | Die Bülent Ceylan Show - Chris Tall

Seit Chris Tall vor ein paar Jahren auf der Bildfläche erschien – genauer gesagt auf dem Bildschirm, denn seine ersten Auftritte hatte der gebürtige Hamburger in TV-Shows wie „TV total” und „Nightwash” – läuft er auf Hochtouren. Der Funke zwischen ihm und seinem Publikum sprang sofort über. Da stand ein junger, sagen wir es ruhig: etwas pummeliger, Stand-up-Comedian, der kein Blatt vor den Mund nimmt, und macht sich unverblümt über sogenannte Randgruppen, inklusive Dicke, lustig. „Darf er das?” fragte Chris damals seine Zuschauer. #DARFER! Er soll sogar! Denn Chris Tall gehört eindeutig zu den witzigsten Komikern, die die heimische Comedy-Landschaft zu bieten hat. Außerdem kann ihm niemand wirklich etwas übelnehmen, denn seine Witze sind nie bösartig oder zynisch. Er macht sich eben nur konsequent über wirklich jeden lustig, ohne jemanden auszuklammern. Am wenigsten sich selbst: Witze über seine eigene Figur sind fester Bestandteil von Chris Talls Live-Programmen.

Der 1991 als Christopher Nast geborene Chris Tall wurde zu Beginn seiner Karriere oft als Shootingstar der deutschen Comedy-Szene bezeichnet – eine treffende Beschreibung von Chris’ kometenhaftem Aufstieg. Mit zahlreichen Live-Auftritten in ganz Deutschland avanciert er in Windeseile zum Publikumsliebling. Und sein Publikum wird stetig größer. 2013 gewinnt er den RTL Comedy Grand Prix, 2016 den Deutschen Comedypreis als „Bester Newcomer”. Sein erstes eigenes Bühnenprogramm „Versetzung gefährdet” ist ein voller Erfolg. Der Titel seines Buchs „Selfie von Mutti! Wenn Eltern cool sein wollen …” wird zum Motto seines zweiten Soloprogramms, mit dem er ebenfalls ausgiebig auf Tournee geht. Und nach Mutti darf Papa natürlich auch nicht fehlen: In „Und jetzt ist Papa dran” widmet sich Chris Tall den vielen lustigen und oft skurrilen Momenten zwischen Vater und Sohn.

In den Alltagsgeschichten, die Chris mit seiner unnachahmlichen Art vorträgt, findet sich jeder wieder. Schließlich gibt es wohl kaum jemanden, der sich noch nicht fremdgeschämt hat, wenn die Eltern mal wieder auf jung und cool machen. Aber auch bei anderen Themen, ob peinliche Erlebnisse bei Tinder, Frust beim Fifa-Spielen oder Quälerei beim Sport, weiß Chris Tall genau, wie er die Menschen zum Lachen bringt. Zum Beispiel, indem er ohne jede Eitelkeit Witze über sich selbst reißt. Oder aber über seine Zuschauer. Ja, als Gast einer Chris-Tall-Liveshow sollte man sich in Acht nehmen, denn die Interaktion mit dem Publikum gehört zu jedem Auftritt des Comedy-Stars und auch hier kennt der Hamburger kein Pardon.

Neben seinen Touren und Live-Auftritten ist Chris Tall regelmäßig im TV zu sehen, sei es in der „Bülent Ceylan Show”, bei „Big Blöff” oder in eigenen Formaten wie „Chris! Boom! Bang!” oder „Darf er das?”. Dass er darüber hinaus moderieren kann, stellte er unter anderem bereits beim Deutschen Comedypreis unter Beweis. Und auch im Kino durften wir schon über Chris lachen, etwa 2015 in „Abschussfahrt” oder ein Jahr später in „Männertag”. Ein echtes Multitalent, dieser Chris Tall!

Chris Tall ist einer der beliebtesten und lustigsten Comedians Deutschlands. Er setzt seine "Laugh Stories" - Tournee 2025 fort! Tickets Chris Tall (Tickets) hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

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Freitag, 21.03.2025

Kia Metropol Arena
90431 Nürnberg, Dr.-Ingeborg-Bausenwein-Straße 1

Chris Tall - LAUGH STORIES 2025

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

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Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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