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Veranstaltung

Pop-Titan Dieter Bohlen

The Spirtit of MODERN Talking

Dieter Günther Bohlen ist am 07. Februar 1954 in Bern zur Welt gekommen. Er wurde in den 80er Jahren als Mitglied des Pop Duos Modern Talking bekannt. Neben erfolgreichen Produktionen nationaler und internationaler Künstler ist er ständiges Jurymitglied in den beliebten RTL Casting Shows Deutschland sucht den Superstar (DSDS) sowie Das Supertalent.

Dieter Bohlen - Brother Louie (NEW DB VERSION)

Bohlen wuchs bei seinen Eltern Hans und Edith Bohlen sowie seiner Großmutter in Ostfriesland auf einem Bauernhof auf. Später zog die Familie in den Oldenburger Stadtteil Eversten. Bohlen war in seiner Jugend Mitglied der SDAJ und kurzzeitig Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei und ist heute parteilos. Nach dem Abitur am Wirtschaftsgymnasium der Berufsbildenden Schulen in Oldenburg Haarentor zog Dieter Bohlen nach Rosdorf und studierte an der Georg August Universität in Göttingen auf Wunsch seiner Eltern Betriebswirtschaftslehre. Dieses Studium schloss er 1978 als Diplom-Kaufmann ab.

Bereits während seiner Schulzeit komponierte Dieter Bohlen Musik. Ab Ende der 70er Jahre war er beim Hamburger Musikverlag Intersong als Komponist und Songschreiber für zahlreiche Schlagersänger tätig. Zusammen mit Holger Garbode gründete er das Duo Monza, für das Tony Hendrik 1978 die Single Hallo Taxi Nummer 10 schrieb und produzierte. Ab 1980 arbeitete Bohlen als Produzent für die Berliner Schallplattenfirma Hansa und als Solokünstler unter dem Pseudonym Steve Benson. Die erste Single hier hieß Don’t Throw My Love Away (1980). Es folgten zwei weitere Singles mit den Titeln Love Takes Time und (You’re a Devil With) Angel Blue Eyes. Keine dieser Platten schaffte es in die Top 100, was 1981 zur Auflösung des Projekts führte. Im selben Jahr trat er der Formation Sunday bei und hatte mit ihr und Halé, Hey Louise Anfang 1982 einen Auftritt in der ZDF-Hitparade. 1983 nahm er erstmals an der Vorentscheidung zum Grand Prix Eurovision de la Chanson teil. Bernd Clüver sang den von Bohlen komponierten Titel Mit 17 und belegte damit in der Vorentscheidung den dritten Platz.

Nachdem Bohlen mit dem Schlagersänger Thomas Anders ab 1982 ohne Erfolg sechs Singles mit deutschen Texten veröffentlicht hatte, produzierte er ab Herbst 1984 das Bohlen/Anders-Duo Modern Talking. Die Gruppe belegte mit You’re My Heart, You’re My Soul, You Can Win If You Want, Cheri Cheri Lady, Brother Louie und Atlantis Is Calling (S.O.S. for Love) fünf Mal Platz 1 der deutschen Single-Charts und war auch in anderen europäischen sowie in asiatischen und afrikanischen Hitparaden erfolgreich. 1987 trennten sich Modern Talking im Streit. Bohlen produzierte und schrieb danach für andere Interpreten, unter anderem für die von ihm entdeckte C. C. Catch (Heartbreak Hotel). Unter dem Namen Blue System (Under My Skin) trat er weiterhin selbst auf. 1998 fanden Modern Talking wieder zusammen, trennten sich aber 2003 erneut.

1983 heirateten Bohlen und seine langjährige Freundin Erika Sauerland, mit der er drei Kinder hat. 1989 trennte sich das Ehepaar und Bohlen begann eine Beziehung mit Nadja Abd el Farrag. 1996 trennte sich das Paar und Dieter heiratete Verona Feldbusch. Diese Ehe hielt nur einen Monat, Feldbusch (heute Poth) gab als Scheidungsgrund an, von Bohlen geschlagen worden zu sein, was jedoch nicht stimmte. Von 1997 bis 2000 war er erneut mit Abd el Farrag liiert. Von 2001 bis August 2006 lebte er mit Estefania Küster zusammen, mit der er einen Sohn hat. Seit Herbst 2006 ist er mit Fatma Carina Walz (geb. 1984) liiert, mit der er eine Tochter (geb. 2011) und einen Sohn (geb. 2013) hat. 2018 wurde Dieter Bohlen vom Manager Magazin mit einem geschätzten Vermögen von 250 Millionen Euro auf Platz 624 der Liste der reichsten Deutschen geführt.

Dieter Bohlen tritt 2025 live mit Band auf und präsentiert "The Spirit of Modern Talking"! Tickets Dieter Bohlen (Ticket) hier im Shop auf Show & Ticket buchen!

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18059 Rostock, Südring 90

Pop-Titan Dieter Bohlen - The Spirtit of MODERN Talking

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1. Geltungsbereich

Für sämtliche über das Online-Portal von Show & Ticket erteilten Aufträge zur Bestellung und Lieferung von Eintrittskarten für alle die darin genannten Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Show & Ticket(nachstehend auch "Veranstalter" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

Ein Vertrag zwischen Besteller und Veranstalter kommt erst mit Übermittlung einer Email- Auftragsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

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Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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