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Veranstaltung

Höhner 11+11

Die Live-Tour 2025

Wir schreiben das Jahr 1972. Der Karneval in Köln hat sich gerade erst vom Shock der barfüßigen Bläck Fööss erholt, da steht schon der nächste Schreckmoment vor der Tür des Gürzenich: Die von den jungen Studenten Peter Werner, Janus Fröhlich, Rolf Lessenich und Walter Pelzer gegründete Formation “Ne Höhnerhoff” mischt in Federkostümen und mit frechen Songs wie dem Höhnerhoff-Rock die Veranstaltungen auf.

11.11.11: Höhner - Hey Kölle

Nach ersten Erfolgen im Karneval (und Gagen um die 80 Mark) fragt Urgestein Willy Millowitsch die Gruppe im Dezember 1975, die musikalische Untermalung zu seinem Stück „Drei Dag Ahl Kölle“ in seinem Theater zu liefern. Bei 96 Vorstellungen stellen die Bandmitglieder hier nicht nur ihr musikalisches, sondern auch komödiantisches Talent unter Beweis, was für die Folgejahre ein wichtiges Element in den verschiedenen Konzertformaten werden sollte. Die Änderung des Namens in “De Höhner” und erste Engagements in der "Lachenden Sporthalle" sind weitere bemerkenswerte Momente in dieser Zeit.

1977 stößt Peter Horn als Leadsänger zur Band. Das erste Album erscheint ein Jahr später und enthält unter anderem den heutigen Karnevalsklassiker “Blootwoosch, Kölsch un e lecker Mädche”. Im darauffolgenden Jahr folgt schon der nächste Longplayer mit dem Titel “Ich bin 'ne Räuber”, der später ebenfalls zum Kult-Klassiker wird. Erste Gehversuche über die Grenzen Kölns hinaus führen die Höhner unter anderem zur Funkausstellung nach Berlin. Anfang der Achtziger festigt die Band ihren Ruf mit zahlreichen weiteren Hits wie “Winke, winke”, “Dat Hätz vun dr Welt” und dem bis heute regelmäßig gespielten “Echte Fründe”.

m Jahr 1986 übergibt Peter Horn den Staffelstab an seinen Nachfolger Henning Krautmacher, mit dem er noch ein Jahr gemeinsam auf der Bühne steht. Schon ein Jahr später landet die Band mit ihrem neuen Sänger einen Riesen-Hit mit “Pizza Wundaba”. Das “De” wird aus dem Namen gestrichen und die Band singt vermehrt auf hochdeutsch, um sich auch ausserhalb von Köln Gehör zu verschaffen.

Die Neunziger Jahre beginnen mit dem Song “Kumm loss mer fiere”, der sich mit der Absage des Rosenmontagszuges aufgrund des wütenden Golfkriegs auseinandersetzt, und dem Einstieg von Hannes Schöner, einem weiteren Bandmitglied mit Leadsänger-Qualitäten. Diese stellt er unter anderem bei dem Titel “Wann jeiht d’r Himmel widder op?” unter Beweis, mit dem die Höhner die Aktion “Arsch huh - Zäng ussenander” bei ihrem ersten Konzert vor 100.000 Menschen auf dem Kölner Chlodwigplatz im Jahr 1992 unterstützen und so ihre soziale Ader zeigen. Dies wird in Folge bestärkt durch Engagements in verschiedenen Bereichen wie z.B. dem Lobby-Restaurant für Obdachlose, der DKMS und dem FC Echo hilft e.V., welcher demenzkranke Menschen unterstützt.

1993 hebt die Band mit “Höhner Classic” ein Format aus der Taufe, das mit mehreren Konzerten mit dem Orchester Junge Sinfonie in der Kölner Philharmonie eine weitere musikalische Facette der Band zeigt und auch heute noch ein jährlich wiederkehrendes Highlight im Terminkalender der Band ist. Später kommt mit der “Höhner Weihnacht”, einem rockig-besinnlichen Abend in der Adventszeit, eine weitere Säule im Programm hinzu, die bis heute mit mehr als 20 Konzerten immer am Jahresende durch die Lande tourt.

Etwas später steht alles nur unter einem Motto: Die Karawane zieht weiter! Die 1997 veröffentlichte Single hält sich 38 Wochen in den Charts, wird 380.000 mal verkauft und beschert der Band ihre erste Goldene Schallplatte. Ebenfalls in dieser Zeit arbeitet die Band an der Umsetzung einer alten Idee: eine eigene Zirkusshow. Auch dieses Konzept hat großen Erfolg und bewährt sich mittlerweile seit über 30 Jahren mit Gastspielen in verschiedenen Städten. Das 1998 veröffentlichte Lied “Mer stonn zo dir, FC Kölle” darf bis heute bei keinem Heimspiel des 1. FC Köln fehlen und ist die wohl schönste Fußball-Hymne der Bundesliga.

Pünktlich zum 30-jährigen Jubiläum gelingt den Höhnern ihr bis dahin größter Streich: Viva Colonia stürmt unaufhaltsam zuerst den Kölner Karneval und danach sämtliche Parties im ganzen Land, unter anderem auch das Münchener Oktoberfest, wo der Song zum Wies’n-Hit 2004 und 2005 wird. Dieser Erfolg soll aber wenige Jahre später noch getoppt werden, als “Wenn nicht jetzt, wann dann” als Hymne der deutschen Handball-Nationalmannschaft zum Gewinn der Weltmeisterschaft 2007 auf Platz 1 der deutschen Charts landet und sich 58 Wochen in der Hitliste hält. Die Single wird mit Platin ausgezeichnet. Zum zweiten Mal nach 2005 bekommt die Band die Goldene Stimmgabel.

Im Jahr ihres 50jährigen Bandjubiläums 2023 wird den Höhnern eine ganz besondere Ehre zuteil: sie fahren mit einem eigenen Wagen im Rosenmontagszug mit und können sich so noch einmal ganz besonders über den Erfolg freuen. 2024 werden die Höhner diesen Erfolg mit der Veröffentlichung ihres ersten Albums seit 6 Jahren weiter ausbauen. Der am 4.10. erscheinende Longplayer mit dem Namen "11+11" besteht aus einer Doppel-CD mit 11 neuen und 11 alten, neu eingespielten Titeln und ist auch auf Vinyl und als Fanbox erhältlich.

Höhner sind ein Urgestein des Kölner Karnevals und bundesweit bekannt durch Hits wie „Viva Colonia“ oder „Wenn nicht jetzt, wann dann?“. Eintrittskarten Höhner (Tickets) hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

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Sonntag, 05.10.2025

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Hhner 11+11 - Die Live-Tour 2025

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1. Geltungsbereich

Für sämtliche über das Online-Portal von Show & Ticket erteilten Aufträge zur Bestellung und Lieferung von Eintrittskarten für alle die darin genannten Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Show & Ticket(nachstehend auch "Veranstalter" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

Ein Vertrag zwischen Besteller und Veranstalter kommt erst mit Übermittlung einer Email- Auftragsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1 Der im Online-Ticketservice des Veranstalters angebotene Eintrittskartenpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.

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4. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers besteht nicht, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Eintrittskarten bzw. Tickets sind somit von der Rückgaben und Umtausch ausgeschlossen!


Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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