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Veranstaltung

Marianne Rosenberg

Bunter Planet Tour 2025

Im Frühjahr 2022 hat Marianne Rosenberg „Im Namen der Liebe“ auf den großen Bühnen Deutschlands ihre neusten Songs der aktuellen LP sowie ihre Evergreens live mit ihrem Publikum teilen und 50 Jahre Bühnenjubiläum gebührend feiern.

Marianne Rosenberg - Im Namen der Liebe (Offizielles Video)

Die 70er
Unter den deutschsprachigen Sängerinnen der 70er Jahre war Marianne Rosenberg die Erfolgreichste. Mit 15 Jahren wurde die gebürtige Berlinerin bei einem Nachwuchswettbewerb entdeckt und landete gleich mit ihrer ersten Single „Mr. Paul McCartney“ einen Hit. 1971 folgt das erste Album „Fremder Mann“ und regelmäßige TV-Auftritte. Mitte der 70er Jahre wurden u.a. die großen Hits „Er gehört zu mir“, „Ich bin wie Du“ und „Marleen“ veröffentlicht. Allein zwischen 1971 und 1980 gab es von Marianne 17 Alben.

Die 80er
Anfang der 80er Jahre schafft sie u.a. mit Cover-Versionen wie „Ruf an“ von Blondie und „Nur Sieger steh´n im Licht“ von Abba wieder den Sprung in die Single-Charts. 1982 tritt sie – auf dem Höhepunkt der „Neuen Deutschen Welle“ – mit Kai Hawaii, Sänger der Gruppe Extrabreit, als „Duo Infernal“ auf. 1984 bis 1986 wirkt M.R. in den Filmen „Der Biß“, „Komplizinnen“ und „Reichshauptstadt privat“ mit, zu denen sie teilweise auch die Soundtracks komponierte. 1989 wird das Album „Uns verbrennt die Nacht“ veröffentlicht, an dem u.a. auch Rio Reiser und Inga Humpe mitwirkten und das wieder „Goldstatus“ erreichte.

Die 90er
Nach zwei weiteren Alben („…und Du kannst nichts dagegen tun“ 1991 und „Feuerrosen“ 1993) erscheint 1993 in England auch ihr erstes englischsprachiges Album „Set the night on fire“. 1995 startet Marianne eine große Deutschland-Tour zum Live-Doppelalbum „5 Tage und 5 Nächte“. Zwei Jahre später präsentiert sie als erste deutsche Musikerin einen Song („Männer“) exklusiv und kostenlos im Internet und beginnt ihre erfolgreiche Tournee „Ganz in Weiß“. 1998 pendelt sie zwischen Berlin und Kalifornien hin und her und beendet mit den Produzenten Reinhold Heil und Stefan Fischer die Arbeit am Album „Luna“ – ein sehr wichtiges und zum Teil auch sehr mutiges Album, das auch das Motto für die kurz darauf folgende Tour spendete. 1999 veröffentlicht sie die Chart-Single „Wenn der Morgen kommt“ – ein gelungenes Cover von Chers „Strong enough“.

Im neuen Jahrtausend
Marianne gibt ihr Debüt als TV-Moderatorin und präsentiert in der „13th Street“ – dem Action & Suspence Kanal auf Premiere World – die „Vollmondnächte“. Außerdem – wie könnte es anders sein – arbeitet sie an einem neuen Album mit einem neuen Produzententeam um Peter Hoffmann. „Himmlisch“ erscheint im November 2000 – und spiegelt eine nahbare Frau wider – fernab von der Mystik und den schrillen Accessoires der 90er. 2001 übernimmt Marianne die Titelrolle in dem Kurt-Weill-Musical „Die Venus“ (Premiere im November 2001). Der gelungene Sidestep in ein neues Genre ermutigt Marianne, zunächst mit der Eigenproduktion „Cocktails for Two“ (Jazz-Songs aus den 40ern, die von ihr teilweise ins „Berlinische“ übersetzt wurden) im März 2003 auf eine Berliner Revuebühne aufzutreten – und daraus die Produktion „La Vie En Rose“ zu entwickeln, mit der sie bei viele erfolgreiche Konzerte in verschiedenen deutschen Städten von Fans und Kritikern gefeiert wurde. Gleichzeitig arbeitet sie mit dem Produzenten Franz Plasa und Künstlern wie Xavier Naidoo, Nena und Fettes Brot an Interpretation von Reiser-Songs für ein „Tribute To Rio Album“, das Ende 2003 veröffentlicht wurde. Das Jahr 2004 beginnt die äußert vielfältige Künstlerin mit der Produktion eines Jazz- und Chanson Albums, auf dessen Veröffentlichung die Fans leider immer noch warten müssen. Gleichzeitig arbeitet sie mit einem Londoner und einem Berliner Produzententeam an einem Pop-Album, in dem unter anderem auch ihre größten Hits neu interpretiert und produziert werden. Auch Mousse T. und die Söhne Mannheims wirken bei diesem Album „Für immer wie heute“ mit, das Anfang Oktober 2004 veröffentlicht wurde und sich wochenlang in den Charts behauptete. Parallel wurde die erste Live-DVD bei einem Konzert in Berlin am 5. November aufgezeichnet und kam noch im Dezember 2004 in den Handel. Das Frühjahr 2005 begann mit einem Auftritt bei „Wetten, dass …“, einer Nominierung zum größten deutschen Musikpreis, dem Echo, in der Kategorie „Beste nationale Sängerin – Rock/Pop“ und endete mit der bisher erfolgreichsten Deutschlandtournee, die in nahezu allen großen Städten ausverkauft war. Im September 2006 erscheint eine ungewöhnliche Biografie von Marianne mit dem Titel „Kokolores“ beim List-Verlag, die nicht nur bei den Fans große Beachtung findet. Das Jahr 2007 neigt sich schon fast dem Ende zu, da erscheint endlich die lang erwartete Jazz- & Chanson-CD mit dem Titel „I’m a Woman“ – wenn auch vorerst ausschließlich in einer speziellen Fan-Edition, die exklusiv über den eigenen Internet-Shop vertrieben wird. Anfang 2008 folgt eine Handelsveröffentlichung dieses Albums und eine Konzertreihe mit einer neuen Jazz- und Chanson-Show. 2009 soll wieder ganz im Zeichen des Pop stehen – zumindest auf der Bühne. Aber auch die Arbeit an einem neuen Pop-Album hat schon lange begonnen … und konnte Ende 2010 abgeschlossen werden. Dabei hat Marianne ihre Arbeitsweise konsequent weiterentwickelt. Alle Texte stammen aus ihrer Feder, allen Songs hat sie mit ihren Partnern komponiert. Mit dem Musiker und Produzenten Dirk Riegner konnte sie während der Songproduktion eine perfekte und beinahe symbiotische Arbeitsbeziehung eingehen, die das neue Album „Regenrhythmus“ (VÖ 25.02.2011) beinflußt und mit geprägt hat. Gleich nach dieser Veröffentlichung startet Marianne mit einer kleinen, aber feinen Band eine Clubtour, um dieses ausgerwöhnliche Album auch live zu präsentieren. Dabei werden ohne ihr Wissen, drei Konzerte von ihrem Team aufgezeichnet. Die Aufnahmen sind so eindrucksvoll und unverstellt, dass Marianne gerne der Veröffentlichung ihres ersten Live-Albums im Doppelpack mit „Regenrhythmus“ zustimmt (VÖ 30.09.11) und im darauf folgenden November noch mal eine Reihe von Clubkonzerten gibt. Es folgten mehrere Singleveröffentlichungen, die u.a. aus der Zusammenarbeit mit Peter Plate („Ich fühl mich Disco“ – 2014) oder mit Rico Bernasconi („Für immer nur da“ – 2017) entstanden sind. Außerdem überraschte Marianne immer wieder bis einschließlich 2017 mit Auftritten in großen TV-Shows, z.B. bei „Silvester in Berlin“, „Willkommen bei Carmen Nebel“ und „Schlagerbooom“, die von den Zuschauern vor Ort und vor den TV-Geräten gefeiert wurden.

Marianne Rosenberg ist eine deutsche Pop- und Schlagersängerin und gilt für viele als echte Ikone. Eintrittskarten Marianne Rosenberg (Tickets) hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

Tickets & Preise

Dienstag, 04.11.2025

Kat. 1Freie Platzwahl71,00 €

Alter Schlachthof
01097 Dresden, Gothaer Str. 11 / Ecke Leipziger Str.


Mittwoch, 05.11.2025

Kat. 1Freie Platzwahl66,15 €

Batschkapp
60388 Frankfurt, Gwinnerstraße 5


Donnerstag, 06.11.2025

Kat. 1Freie Platzwahl67,00 €

Backstage Werk
80639 München, Reitknechtstrasse 6


Freitag, 07.11.2025

Kat. 1Stehplatz65,00 €

Im Wizemann (Halle)
70376 Stuttgart, Quellenstr. 7


Sonntag, 09.11.2025

Kat. 1Sitzplatz76,50 €
Kat. 2Sitzplatz71,00 €
Kat. 3Sitzplatz65,00 €
Kat. 4Sitzplatz59,50 €
Kat. 5Sitzplatz53,50 €

Audimax
93053 Regensburg, Albertus-Magnus-Str. 2


Montag, 10.11.2025

Kat. 1Freie Platzwahl71,30 €
Kat. 2Freie Platzwahl70,20 €

Capitol Mannheim
68169 Mannheim, Waldhofstraße 2a


Dienstag, 11.11.2025

Kat. 1Freie Platzwahl71,00 €

Zeche Bochum
44795 Bochum, Prinz-Regent-Straße 50 - 60


Donnerstag, 13.11.2025

Kat. 1Freie Platzwahl64,80 €

Capitol
30449 Hannover, Schwarzer Bär 2


Freitag, 14.11.2025

Kat. 1Freie Platzwahl71,00 €

E-Werk Köln
51063 Köln, Schanzenstr. 37


Samstag, 15.11.2025

Kat. 1Stehplatz69,50 €

Grosse Freiheit 36
22767 Hamburg, Große Freiheit 36


Montag, 17.11.2025

Kat. 1Stehplatz71,00 €

Felsenkeller Leipzig
04229 Leipzig, Karl-Heine-Str. 32


Dienstag, 18.11.2025

Kat. 1Freie Platzwahl71,00 €

TEMPODROM
10963 Berlin, Möckernstraße 10

Marianne Rosenberg & Band Live 2023

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Ticketservice bei Show & Ticket

1. Geltungsbereich

Für sämtliche über das Online-Portal von Show & Ticket erteilten Aufträge zur Bestellung und Lieferung von Eintrittskarten für alle die darin genannten Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Show & Ticket(nachstehend auch "Veranstalter" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

Ein Vertrag zwischen Besteller und Veranstalter kommt erst mit Übermittlung einer Email- Auftragsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1 Der im Online-Ticketservice des Veranstalters angebotene Eintrittskartenpreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer.

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Ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers besteht nicht, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Eintrittskarten bzw. Tickets sind somit von der Rückgaben und Umtausch ausgeschlossen!


Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

5. Lieferung, Prüfung und Reklamationen

5.1 Die Lieferung der bestellten Eintrittskarten erfolgt nach Zahlungseingang auf Kosten und Risiko des Erwerbers per Post.

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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