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Veranstaltung

Mike Oldfield

Tubular Bells - Live 2025 in Concert!

Presse wurde das Album schnell in die Bestenlisten des Jahres und des Genres aufgenommen. Die erfolgreichste Zeit seiner Karriere feierte Oldfield in den 1980er-Jahren mit Alben wie „Crises“ (1983), „Discovery“ (1984) sowie „Earth Moving“ (1989), die in Deutschland alle Platz 1 der Albumcharts erreichten.

Mike Oldfield - Tubular bells

„Tubular Bells“ und der Nachfolger „Hergest Ridge“ (1974) blieben seine einzigen Nummer-1-Erfolge in England, wo sich das Debüt 288 Wochen in den Charts hielt, und mit Millionen verkauften Einheiten mehrfach Platin-gekürt wurde. Bereits im März 2024 spielte Mike Oldfields „Tubular Bells“ bei einer restlos ausverkauften Show im Berliner Theater am Potsdamer Platz und wurde enthusiastisch bejubelt. 2025 kehrt das Mike Oldfield Project unter der Leitung von Robin A. Smith zurück nach Deutschland, um das Album neben Hits wie „Moonlight Shadow“, „Summit Day“, „Family Man“ sowie „Ommadawn“ auf die Bühne zu bringen und Mike Oldfields Lebenswerk nach dessen Karriereende weiter zu zelebrieren.

1971 begann der Multiinstrumentalist Mike Oldfield, als dieser gerade 20 Jahre alt geworden war, mit der Arbeit an seinem Debütalbum „Tubular Bells“. In einem nahezu rauschhaften Prozess, der auf eine Woche Studiozeit beschränkt war, nahm Oldfield das knapp fünfzigminütige Album gemeinsam mit Tom Newman im Manor House auf. Dabei spielte er fast alle Instrumente des Albums selbst ein. „Tubular Bells“ ließ den Musiker innerhalb kürzester Zeit kometenhaft aufsteigen und wurde vor allem durch die Verwendung des Intros im Soundtrack des Horrorfilms „The Exorcist“ weltweit bekannt.

Mit Einflüssen aus klassischer Musik, elektronischen Ambient-Klängen, Pop sowie dem Avantgarde Rock der späten 60er-Jahre kreierte Mike Oldfield ein Album, das den Maßstab seiner Karriere setzte. Es wundert folglich nicht, dass der Komponist das Konzept seines Debütalbums mit den Alben „Tubular Bells II“ (1992), „Tubular Bells III“ (1998) sowie „The Millennium Bell“ (1999) fortführte. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums seines Debüts präsentierte Oldfield das Album in der Neuaufnahme unter dem Titel „Tubular Bells 2003“. Nach 26 Studioalben, von denen neun in den UK-Charts eine Top-10-Platzierung erhielten, kündigte Oldfield 2023 seinen Ruhestand und Rückzug vom Bühnenleben an.

Unter der Leitung von Robin A. Smith, von dem Oldfield mit großer Zuversicht und Vertrauen wusste, dass er „Tubular Bells“ in Perfektion auf die Bühne bringen wird, wird seine beachtliche Diskografie weiterhin aufgeführt. Mit einer Premiere in der Royal Festival Hall in London im August 2021 wurde „Tubular Bells“ als Tribut an Mike Oldfields Lebenswerk erstmalig unter Smiths Leitung aufgeführt. Die Show begeisterte Presse und langjährige wie auch neue Fans, die sich durch Smiths einzigartige Interpretation schnell mit dem zeitlosen Werk verbunden fühlten.

Bitte beachten: Mike Oldfield tritt nicht persönlich auf!

Das Mike Oldfield Project kommt im Frühling 2025 live nach Deutschland! Sichert euch jetzt die ersten Tickets. Tickets Mike Oldfield (Tickets) Tubular Bells Live 2025 in Concert hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

Tickets & Preise

Montag, 24.03.2025

Kat. 2Sitzplatz81,45 €
Kat. 3Sitzplatz69,95 €
Kat. 4Sitzplatz58,45 €
Kat. 5Sitzplatz46,95 €
Kat. 6Sitzplatz41,20 €

Theater am Potsdamer Platz
10785 Berlin, Marlene-Dietrich-Platz 1

Mike Oldfield's Tubular Bells - Live in Concert

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6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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