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Veranstaltung

Rea Garveys

Open-Air-Konzerte 2025

Mit "Supergirl" stürmt Rea Garvey mit seiner Band Reamonn Anfang der 2000er-Jahre die Charts. Seitdem ist der gebürtige Ire aus der deutschen Musikszene nicht mehr wegzudenken. Neben seiner Musik ist Rea Garvey regelmäßig als Coach in der Castingshow "The Voice of Germany" sowie als Mitglied des Rateteams von "The Masked Singer" zu sehen.

Rea Garvey - Free Like The Ocean (Official Music Video)

Als Frontmann der Dubliner Band The Reckless Pedestrians sammelt Garvey erste musikalische Erfahrungen. Im Jahr 1998 wandert er schließlich, ohne Deutsch zu können, nach Deutschland aus. In Oberschwaben kommt Rea Garvey zunächst bei Freunden unter. Als T-Shirt-Verkäufer und Roadie verdient er sich bei Musikfestivals seinen Lebensunterhalt.

Gleichzeitig sucht er per Zeitungsannonce Mitstreiter für eine Band. Zusammen mit dem Schlagzeuger Mike Gommeringer, dem Keyboarder und Saxofonist Sebastian Padotzke, dem Gitarristen Uwe Bossert und dem Bassisten Philipp Rauenbusch gründet er im November desselben Jahres die Band Reamonn. Der Bandname leitet sich von der irischen Version von Garveys Vornamen Réamonn ab. Im Juni 1999 unterschreibt die Band ihren ersten Plattenvertrag.

m März 2000 veröffentlicht die Band Reamonn ihre erste Single: "Supergirl" landet in Deutschland und Österreich auf Platz vier der Charts. In der Schweiz schafft es der Song ebenfalls in die Top Ten. Zwei Monate später folgt das Debütalbum "Tuesday". Es landet auf Platz fünf der deutschen Albumcharts. Es folgen über 200 ausverkaufte Konzerte sowie zwei weitere Alben (Dream No. 7, 2001 und Beautiful Sky, 2003), die Gold- und Platinstatus erreichen.

2001 hat Reamonn einen Gastauftritt in dem Kinofilm "Mondscheintarif". Hierzu komponiert die Band den Song "Weep". Zusammen mit dem Dance-Duo Jam & Spoon singt Rea Garvey im selben Jahr den Song "Be Angeled". Bei Xavier Naidoo tritt Reamonn im Vorprogramm auf. Ein Jahr später steuert die Band zudem den Titelsong zu der ProSieben-SAT.1-Show "Fort Boyard" bei.

In den folgenden Jahren bringt Rea Garvey weitere Soloalben heraus: Drei davon - "Pride" (2014), "Prisma" (2015) und "Neon" (2018) - landen allesamt in den Top Five der deutschen Charts. Das bisher letzte Album "Hy Brasil" (2020) steigt immerhin auf Platz sieben in die deutschen Albumcharts ein und verweilt dort 15 Wochen lang. Viele Single-Auskopplungen, darunter "Can't Stand the Silence" (2011), "Can't Say No" (2014), "Kiss Me" (2018) und "Talk to Your Body" (2020), werden im Radio rauf- und runtergespielt.

Über das Privatleben von Rea Garvey ist nur wenig bekannt: Seit 2002 ist er mit der Deutsch-Rumänin Josephine Garvey (ehemals Falticska) verheiratet. Die beiden lernten sich am Telefon kennen. "Ich wollte eigentlich mit ihrem Bruder sprechen. Ihre Stimme war auf Anhieb total sympathisch und sexy", erinnert sich Rea Garvey später in einem Interview an das erste Gespräch mit seiner Frau. Seit 2005 sind die beiden Eltern einer Tochter namens Aamor. Über ihr zweites Kind ist weder Name, Geschlecht noch das Geburtsjahr bekannt. Die Familie lebt abwechselnd in Berlin und im hessischen Dorf Hadamar bei Limburg.

Die Erfolgssträhne hält bis heute an. Neben seiner Karriere als Sänger mit regelmäßigen Gastauftritten u. Touren ist Rea Garvey auch in anderen Bereichen aktiv! Eintrittskarten Rea Garvey (Tickets) hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

Tickets & Preise

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Donnerstag, 21.08.2025

Kat. 1Stehplatz74,50 €

Kloster Schiffenberg
35396 Giessen, Domäne Schiffenberg 1


Freitag, 22.08.2025

Kat. 1Freie Platzwahl72,10 €

Zeltfestival Ruhr
44801 Bochum, Kemnader See (Navi: Querenburger Str. 35, 58455 Witten)


Samstag, 23.08.2025

Kat. 1Sitzplatz89,35 €
Kat. 2Stehplatz - Front of Stage78,35 €
Kat. 3Stehplatz64,05 €

Kurpark Classix
52062 Aachen, Monheimsallee 44

Rea Garveys - Open-Air-Konzerte 2025

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1. Geltungsbereich

Für sämtliche über das Online-Portal von Show & Ticket erteilten Aufträge zur Bestellung und Lieferung von Eintrittskarten für alle die darin genannten Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Show & Ticket(nachstehend auch "Veranstalter" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Mit Anklicken des Feldes "Kostenplichtig buchen" gibt der Besteller sein Angebot für einen Vertragsabschluss auf der Grundlage der von ihm übermittelten Daten ab. An dieses Angebot ist der Besteller gebunden.

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Ein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers besteht nicht, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Eintrittskarten bzw. Tickets sind somit von der Rückgaben und Umtausch ausgeschlossen!


Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

5. Lieferung, Prüfung und Reklamationen

5.1 Die Lieferung der bestellten Eintrittskarten erfolgt nach Zahlungseingang auf Kosten und Risiko des Erwerbers per Post.

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

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Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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