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Veranstaltung

Rod Stewart

One Last Time

Mit mehr als 250 Millionen verkauften Alben zählt er zu den erfolgreichsten Musik-Exporten, welche die britische Insel zu bieten hat: Die Rede ist von Sir Rod Stewart. Seit mehr als 50 Jahren rockt der britische Musiker mit der unverkennbar rauen Stimme die Bühnen der Welt.

ROD STEWART - live - Northampton - Maggie May - 28/06/23

Der 1945 geborene Roderick David Stewart wächst als Sohn schottischer Einwanderer in bescheidenen Verhältnissen in London Highgate auf. Heute kaum vorstellbar: Zunächst will er gar nicht auf die Bühne, sondern auf den Rasen. Mit 16 unterschreibt Stewart einen Vorvertrag bei einem Fußballverein, der ihn zum Profi ausbilden soll.

Doch wie so oft kommt es auch in Stewarts Leben anders und er beendet seine Fußballkarriere noch vor ihrem eigentlichen Start. Nach der Schule besucht er zunächst die Londoner Kunstakademie und hält sich mit zum Teil skurrilen Jobs über Wasser: So arbeitet er eine Zeit lang als Totengräber.

Seine musikalische Karriere beginnt der britische Rock- und Pop-Sänger in den 60er-Jahren – einem Jahrzehnt, in dem Großbritannien musikalisch absolut tonangebend ist. Bevor er 1964 seine erste Single „Good Morning Little Schoolgirl“ veröffentlicht, ist Stewart Sänger mehrerer Rock- und Bluesrock-Bands, die jedoch allesamt eher kurzlebig sind.

Weitere Singles ebnen dem jungen Musiker den Weg zur Solo-Karriere. 1969 erscheint Stewarts erstes Soloalbum „An Old Raincoat Won’t Ever Let You Down“, im darauffolgenden Jahr „Gasoline Alley“. Das dritte Album „Every Picture Tells A Story“ von 1971 belegt in einer Umfrage der Musikzeitschrift Rolling Stone den 171. Platz unter den 500 besten Alben aller Zeiten.

Seinen Durchbruch in Deutschland feiert Rod Stewart schließlich im Jahr 1975 mit „Sailing“ – einem Song, der ursprünglich aus der Feder des englischen Musikers Gavin Sutherland stammt. 17 Wochen hält sich der Titel in den deutschen Charts.

Mit „Baby Jane“ landet Stewart 1983 einen Nummer-1-Hit und gewinnt die Goldene Schallplatte. Zwei Cover-Songs – „Downtown Train“ und „Tom Traubert’s Blues (Waltzing Matilda)“, die ursprünglich von Tom Waits stammen – bringen Stewart in den Jahren danach erneut an die Spitze der Hitliste.

Erst sein 1991 veröffentlichtes Album „Vagabond Heart“ macht ihn auch mit eigenen Stücken wieder zum Topseller. 1993 erscheint ein Auftritt Stewarts als MTV Unplugged-Aufzeichnung, 1994 folgt seine Aufnahme in die Rock and Roll Hall of Fame. 2007 wird Stewart für seine Verdienste um die Musik zum Ritter geschlagen: Er wird zum Commander of the Order of the British Empire ernannt und darf sich fortan Sir Rod Stewart, CBE nennen.

Vor allem die frühen Jahre Stewarts sind stark vom Blues geprägt. Während dieser im Laufe seiner Karriere an Einfluss auf sein Schaffen verliert, bleibt ein unverkennbares Markenzeichen über all die Jahrzehnte erhalten: seine markante „Reibeisenstimme“.

Selbst die Diagnose Schilddrüsenkrebs 1999 und eine Operation im Jahr darauf bringen den Vollblutmusiker Stewart nicht zum Verstummen – auch, wenn er das Singen nach seiner Krebsbehandlung erst wieder lernen muss. Nach krankheitsbedingter Pause erscheint 2001 mit „Human“ Stewarts 19. Studioalbum, inzwischen sind es über 30.

Rod Stewart zählt ohne Frage zu den erfolgreichsten Musikern der Rockgeschichte. Selbst im hohen Alter schafft es der Ausnahmekünstler, das Publikum mitzureißen. Wer die Chance hat, Tickets für einen von Rod Stewarts Tour-Auftritten zu ergattern, sollte sie sich nicht entgehen lassen!

Im Rahmen seiner "Global Hits Tour" präsentiert Rod Stewart die Songs seiner Karriere, die Hits und die Klassiker live! Tickets Rod Stewart (Tickets) hier im Ticketshop auf Show & Ticket buchen!

Tickets & Preise

Samstag, 03.05.2025

Kat. 3Sitzplatz179,50 €
Kat. 4Sitzplatz122,00 €
Kat. 5Sitzplatz110,50 €
Kat. 6Sitzplatz99,00 €

Westfalenhalle
44139 Dortmund, Rheinlanddamm 200


Sonntag, 04.05.2025

Kat. 4Sitzplatz120,50 €
Kat. 5Sitzplatz106,70 €
Kat. 6Sitzplatz83,70 €

ÖVB-Arena
28215 Bremen, Bürgerweide

Rod Stewart - One Last Time

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1. Geltungsbereich

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Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und der Zahlung der bestellten Karten.

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6. Eintrittskarte, Leistungsumfang, Gültigkeit

6.1 Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung an dem auf ihr angegebenen Veranstaltungsort und -tag. Sollte der Besuch der gebuchten Veranstaltung nicht angetreten werden, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; gleiches gilt beim Verlassen der Veranstaltungsstätte.

6.2 Im Preis pro Eintrittskarte sind die Show, das Büfett und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Nicht enthalten sind Getränke, Merchandising-Artikel, Tabakwaren etc., die vom Gast bestellt werden und nach dem Veranstaltungsabend beim zuständigen Personal bezahlt werden müssen; dies kann in Form von Bargeld, Kreditkarten oder EC-Karte erfolgen.

6.3 Innerhalb der mit der Eintrittskarte erworbenen Tischwahl wird dem Gast von den Mitarbeitern des Veranstalters ein Platz zugewiesen; ein Anspruch auf eigene Wahl des Platzes/Tisches besteht nicht.

7. Umbuchungen

Terminliche Umbuchungen sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, dass dies im Kulanzfall angeboten wird.

8. Örtliche und/oder terminliche Verlegung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Karteninhaber wird in diesem Fall sofort informiert und ihm angeboten, entweder die Veranstaltung am neuen Termin bzw. Ort zu besuchen, für den dann die Eintrittskarte ihre Gültigkeit behält, oder schriftlich vom Vertrag (Nur bei einer terminlichen Änderung) zurückzutreten; im letzteren Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises nur gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis spätestens zwei Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin.

8.2 Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, eine Veranstaltung mit einer Frist von acht Tagen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen und innerhalb dieser Frist gegenüber dem Karteninhaber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für diejenigen Eintrittskarten, die im Original innerhalb von vier Wochen nach der Absage an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.3 Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (wozu insbesondere auch wetterbedingte Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich gefährden oder unmöglich machen, sowie ein kurzfristiger Ausfall für die Veranstaltung wesentlicher Mitwirkender zählen) auch mit kürzerer Frist abzusagen bzw. ohne vorherige Absage ausfallen zu lassen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises nur für Eintrittskarten, die im Original innerhalb vier Wochen nach der abgesagten bzw. ausgefallenen Veranstaltung an den Veranstalter zurückgesandt wurden.

8.4 Die Ausübung eines eventuellen Rücktrittsrechts des Karteninhabers bedarf einer schriftlichen postalischen Erklärung gegenüber dem Veranstalter, zu deren Anschrift auf die Angaben in Ziffer 5.3 dieser Bedingungen verwiesen wird. Auch die eventuelle Rücksendung von Eintrittskarten hat an die dort angegebene Anschrift zu erfolgen.

8.5 Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, ausfallen, wird versucht, diese Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen. Sollte der Karteninhaber den neuen Termin nicht akzeptieren, kann er sich über den Kaufpreis der von Ihm erworbenen Karten, einen Gutschein ausstellen lassen und diesen für eine andere Veranstaltung einsetzen. Sollte er auch das nicht wünschen, hat er die jeweiligen Eintrittskarten an den Veranstalter umgehend zurückzusenden. Dem Karteninhaber wird dann der Eintrittspreis abzüglich 20% Stornogebühr erstattet. Sollte die Veranstaltung nicht verlegt werden können, so wird dem Karteninhaber nach dem zurücksenden der Eintrittskarten der 100% ige Kartenpreis erstattet.

9. Programmänderungen und sonstige Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen bei Speisen, Programmänderungen und den Austausch einzelner Künstler und/oder Artisten vor. Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Minderung des Eintrittspreises besteht für diesen Fall nicht.

10. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Eine unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, sowie bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug haftet der Veranstalter nur beschränkt auf das negative Interesse.

11. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Dem Besucher sind auch für den privaten Gebrauch Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Das Service-Personal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.

11.2 Der Karteninhaber wiederum willigt unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter von ihm im Zuge der Veranstaltung Bildaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen auch dann, wenn sie in Bezug auf seine Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinaus gehen, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, sendet oder senden lässt sowie in audiovisuellen Medien nutzt.

12. Hausordnung

12.1 Die Hausordnung des Veranstalters und Weisungen des Servicepersonals sind zu beachten; dies gilt auch hinsichtlich der Park- und Platzordnung.

Das Betreten der Bühne sowie des Bühnenbereichs ist untersagt; Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.

12.2 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeder Art und von Tieren ist untersagt.

12.3 Der Veranstalter behält sich vor, einem Gast aus wichtigem Grunde sowohl den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren als auch nach Einlass des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

13. Datenverarbeitung, Datenschutz

13.1 Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besteller unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden von dem Veranstalter ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der geschlossenen Verträge notwendig ist.

13.2 Solange der Besteller nicht widerspricht, sind der Veranstalter und ggf. auch dessen Sponsor- und Branding-Partner sowie Tochterunternehmen ferner berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Besteller jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Wiedemar, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

14.4 Ist der Besteller Kaufmann, ist Eilenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand: Januar 2019
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